Darf’s ein bißchen mehr sein?

Keiner möchte mehr zahlen. Aber gute Arbeit hat ihren Preis. Und die gesetzlichen Preise für die Arbeit der Rechtsanwälte, die sog. Gebühren sind nun zu Anfang 2021gestiegen, um durchschnittlich 10%. Das erste Mal seit nunmehr acht Jahren.

Andere Berufsgruppen dürfen ganz selbstverständlich alle 1-2 Jahre mit einer Erhöhung rechnen. In dieser Zeit, konkret seit August 2013, sind beispielsweise die Tarifverdienste im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich insgesamt um etwa 18 % gestiegen, auch Sozialleistungen wie ALG2 sind um gut 16% erhöht worden.

Die Vergütung der Rechtsanwälte hingegen stieg in dieser Zeit um Null, Null %, null €, während sich gleichzeitig die laufenden Kosten kontinuierlich erhöht haben. Mit den 10% ab 2021 holen die Rechtsanwälte nun sieben Nullrunden auf. Jedenfalls fast.

Dieser Erhöhung der gesetzlichen Gebühren folgend habe auch ich nun meine Paketpreise angepaßt. Um eben 10%.

Was aber auch 2021 gleich geblieben ist: Mein 20%-Sozialrabatt für Bedürftige. Denn ich als Rechtsanwalt bin allen Rechtsuchenden verpflichtet!

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