Hochwasserhilfe – schnell, unbürokratisch und vielleicht nicht ungefährlich

Angesichts der bisherigen anwaltlichen Erfahrungen mit Corona-Hilfen & co ein Hinweis des Kollegen Baumfalk, den ich gerne teile:

Hochwasser-SoforthilfeAntragsformular Rheinland-Pfalz:bis zu 3.500 EUR

https://fms.service24.rlp.de/fms/findform…

Antragsformulare NRW:bis zu zu 3.500,00 EUR

https://www.land.nrw/de/soforthilfe

Wie schon beim letzten Mal bei der Soforthilfe:Alles super unkompliziert. Bitte die Mandanten darauf hinweisen, dass, auch wenn sie alles richtig gemacht haben, ggfs. ein Ermittlungsverfahren wegen § 264 StGB aufgemacht wird. Anzeigeerstatter ist häufig die Compliance-Abteilung der Banken. Schnelle Auszahlung ist zur Zeit politisch gewollt. Rückforderung kommt dann über StA im Rahmen der Einziehung oder Bezirksregierung im Rahmen des Rücknahmebescheids. Ggfs. ändern sich hier auch nachträglich die Förderbedingungen (wie bei Ü-Hilfe und Corona-Soforthilfe) und machen Sie bitte aktuelle Screenshots der Förderbedingungen bei Antragsstellung, da die Webseiten nach Änderungen immer (!) abgeschaltet werden und die StA sowie die Verwaltung keine BackUps der Seiten macht.Nach bisher 200 Strafverfahren bei der Corona-Soforthilfe wollte ich hier nur meine bisherigen Erfahrungen teilen und hoffe, dass ich hier helfen konnte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert