Mit dem 13. SGB‑II‑Änderungsgesetz zieht der Gesetzgeber die Schrauben deutlich an: Wer beim Bürgergeld bzw. künftigen Grundsicherungsgeld im Falle einer vorläufigen Bewilligung Nachweise nach Ende des Bewilligungszeitraums zu spät einreicht, soll ab dem 1. Juli 2026 keine zweite Chance mehr haben. Was bislang durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts abgefedert wurde, wird nun zur strengen materiellen…
Weiterlesen

Rechtsanwalt & Strafverteidiger
Tel. 030 – 383 08 015
Fax 030 – 383 08 016
Neueste Kommentare