Wenn das Berlin-Ticket nicht kommt …

Kennen Sie das auch? Ich höre es leider immer wieder von meinem Mandanten. Der neue Leistungsbescheid ist da, aber der Berechtigungsnachweis des Jobcenters kommt und kommt nicht? Und ohne Berechtigungsnachweis keine Kundenkarte für das Berlin-Ticket-S!? Dann liegt das ggf. nicht nur an Problemen beim Versand sondern am System. Warum, das erkläre ich hier und auch, was Sie dagegen tun können.

Wo liegt das Problem? Der Berechtigungsnachweis wird nicht zeitgleich mit dem Leistungsbescheid erstellt und versandt, sondern zentral und nur in den Kalenderwochen 9, 15, 23, 30, 36, 43 und 50! Das heißt:

  • Kalenderwoche 09 (26.02.-03.03.2024)
  • Kalenderwoche 15 (08.04.-14.04.2024)
  • Kalenderwoche 23 (03.06.-09.06.2024)
  • Kalenderwoche 30 (22.07.-29.07.2024)
  • Kalenderwoche 36 (02.09.-08.09.2024)
  • Kalenderwoche 43 (21.10.-27.10.2024) und
  • Kalenderwoche 50 (16.12.-22.12.2024)

Zwischen zwei Druckterminen liegen also sechs bis acht Wochen! Das dies nicht geht, hat wohl auch der Berliner Senat erkannt. Daher schreibt er ausdrücklich von der Möglichkeit, sich seinen Nachweis individuell drucken und schicken zu lassen. Denn auch wenn manch ein Jobcenter es manchmal anders darstellt (so etwa auch mir gegenüber gerade in einem laufenden Eilverfahren für eine dringend darauf angewiesene Familie – den Zahn hat ihnen das Gericht zusammen mit mir aber dann schnell gezogen!), so stellt der Berliner Senat klar, es geht!

Dies betrifft auch die Personen, die Anspruch auf Bürgergeld haben, da die Jobcenter mittlerweile in der Lage sind, unabhängig von den regulären zentralen Drucken, auch in Einzelfällen Berechtigungsnachweise auszustellen.

Fragen und Antworten – Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S – Berlin.de

Konkret sieht die Vorgehensweise so aus:

  • Wenn Sie trotz verstrichenem Drucktermin den Berechtigungsnachweis nicht erhalten haben,
  • der nächste Drucktermin noch über 14 Tage dauert,

wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter und bitten um (Neu-)Ausstellung des Berechtigungsnachweises.

Schauen Sie also, wenn Sie Ihren nächsten Bescheid erhalten, auf die Daten oben. Wurde Ihr Bescheid gerade erst nach einem der Termine erstellt oder haben Sie den Nachweis nicht wenige Tage (ich würde hier eine Woche ansetzen) nach dem für Sie passenden Drucktermin erhalten, dann machen Sie es wie meine Mandanten: einfach bei der Hotline Ihres Jobcenters anrufen, Namen und BG-Nummer nennen und um einen (neuen) Nachweis bitten. Nach gut anderthalb Wochen sollten Sie Ihren Nachweis erhalten, so hier die Erfahrungen.

Und bis dahin gilt weiterhin, die Übergangsregelung:

Für die Berechtigten des Berlin-Ticket S wird es ab 19. Januar 2024 wieder einfacher sein, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen.

Grundsätzlich kann das Berlin-Ticket S nur zusammen mit der gültigen VBB-Kundenkarte Berlin S genutzt werden. Ab 19. Januar 2024 kann das Berlin-Ticket S auch mit dem aktuellen Leistungsbescheid genutzt werden. Zur Nutzung des Berlin-Ticket S ist darauf das Aktenzeichen oder BG-Nummer des Leistungsbescheides einzutragen. Der Leistungsbescheid kann in Kopie und auch geschwärzt verwendet werden.

Diese Regelung ist mit den Berliner Verkehrsbetrieben abgestimmt und gilt vorerst unbefristet.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen. Falls Sie Fragen oder Probleme rund um das Bürgergeld oder mit dem Jobcenter haben, wenden Sie sich einfach an mich, Kontaktdaten finden Sie in der rechten Seitenleiste.

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