Keiner möchte mehr zahlen. Aber gute Arbeit hat ihren Preis. Und die gesetzlichen Preise für die Arbeit der Rechtsanwälte, die sog. Gebühren sind nun zu Anfang 2021gestiegen, um durchschnittlich 10%. Das erste Mal seit nunmehr acht Jahren.
Andere Berufsgruppen dürfen ganz selbstverständlich alle 1-2 Jahre mit einer Erhöhung rechnen. In dieser Zeit, konkret seit August 2013, sind beispielsweise die Tarifverdienste im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich insgesamt um etwa 18 % gestiegen, auch Sozialleistungen wie ALG2 sind um gut 16% erhöht worden.
Die Vergütung der Rechtsanwälte hingegen stieg in dieser Zeit um Null, Null %, null €, während sich gleichzeitig die laufenden Kosten kontinuierlich erhöht haben. Mit den 10% ab 2021 holen die Rechtsanwälte nun sieben Nullrunden auf. Jedenfalls fast.
Dieser Erhöhung der gesetzlichen Gebühren folgend habe auch ich nun meine Paketpreise angepaßt. Um eben 10%.
Was aber auch 2021 gleich geblieben ist: Mein 20%-Sozialrabatt für Bedürftige. Denn ich als Rechtsanwalt bin allen Rechtsuchenden verpflichtet!