Sozialrecht

Im Sozialrecht stehe ich ganz besonders gegen das Jobcenter oder die Arbeitsagentur an Ihrer Seite. Egal ob Ihnen zu viel Einkommen angerechnet wird, ob Ihre Miete nicht vollständig übernommen wird oder ob Sie eine Sanktion erhalten haben … ich prüfe Ihren Fall und Sie erhalten meinen Rat zum weiteren Vorgehen.

Typische Probleme

Mit diesen Problemen kommen die meisten zu mir und erhalten meine Hilfe:

  • Unrechtmäßige Sanktionen durch das Jobcenter
  • Ihre Miete ist (angeblich?) zu hoch
  • falsche Anrechnung von Einkommen
  • falsche oder schlechte Beratung bei Selbständigen (Probleme mit der EKS, zu geringe vorläufige Leistungen, …)
  • Unverständliche Rückforderungen oder Mahnungen oder gar Vollstreckungsandrohungen
  • Fehlender Mehrbedarf für Alleinerziehende oder Schwangere
  • keine Leistung trotz Antrag (in dringenden Fällen muß auch das Jobcenter mal schnell und ggf. vorläufig helfen – sonst … siehe unten)

Sie haben einen Bescheid erhalten?

Sie haben einen Bescheid erhalten, mit dem Sie Probleme haben? Egal ob es eines der „Standard-Probleme“ (s.o.) ist oder ob Sie sonst ein Problem mit Jobcenter oder Arbeitsagentur haben:

Ich berate Sie gerne und vertrete Ihre Interessen gegen die Behörde, im Widerspruch und wenn notwendig in der Klage.

Widerspruch

Im Widerspruchsverfahren nehme ich wenn nötig Akteneinsicht und erkläre dann dem Jobcenter / Arbeitsagentur, warum sie ihre Entscheidung korrigieren sollten. Die Erfolgschancen hängen dabei sehr davon ab, ob die Behörde z.b. „einfach nur“ etwas falsch berechnet / etwas übersehen hat oder ob sie grundlegend eine andere, meist falsche Rechtsmeinung hat. Bei letzterem vertrete ich Sie bei einer Ablehnung des Widerspruchs dann auch gerne vor dem Sozialgericht.

Klage

Gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid besteht die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen. In den meisten Fällen ist die Klage für Sie gerichtskostenfrei. Informationen über mögliche Rechtsanwaltskosten finden Sie in meiner Kostenübersicht. Sie können sich auch gerne an mich wenden, wenn Sie das Widerspruchsverfahren selber geführt haben und nun erst für die Klage anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen.

einstweilige Anordnung / Eilverfahren

Manchmal muß es schnell gehen, manchmal ist Ihr Anliegen besonders dringlich! Egal, ob Ihnen z.B. Leistungen vollständig abgelehnt werden und Sie ohne Ersparnisse dastehen oder ob eine dringend nötige Wohnungserstausstattung verweigert wird, in vielen Fällen dauert es zu lange, das Ergebnis eines Widerspruchs oder gar einer Klage abzuwarten. In diesem Fall kann ich für Sie bei Gericht einen Eilantrag stellen.

Einerseits wird das Gericht nur eine vorübergehende Entscheidung treffen (das heißt, wenn das später zwingend zu führende normale Verfahren negativ ausgehen sollte, müßten die Leistungen – in Raten – zurückgezahlt werden), andererseits wird das Gericht wesentlich schneller entscheiden (regelmäßig innerhalb von Wochen, notfalls auch Tagen). Sie bekommen also erstmal finanziell Luft zum Atmen. In der Regel dürfte in solchen Notlagen, das Verfahren für Sie (Anwalts)kostenfrei sein, näheres finden Sie in meiner Kostenübersicht.