Meine Mandanten werden sagen: „Ich!“. Und zu recht. Das Sozialrecht ist ein kompliziertes Rechtsgebiet, für das nicht nur ein eigener Gerichtszweig existiert, sondern wo die Sozialgerichte Fachkammern und Fachsenate mit Spezialzuständigkeiten geschaffen haben, so daß davon ausgegangen werden kann, daß es sich grundsätzlich um ein schwieriges Rechtsgebiet handelt und jahrelange praktische Erfahrungen zur optimalen Fallbearbeitung…
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