Wer braucht schon einen Anwalt im Sozialrecht?

Meine Mandanten werden sagen: „Ich!“. Und zu recht. Das Sozialrecht ist ein kompliziertes Rechtsgebiet, für das nicht nur ein eigener Gerichtszweig existiert, sondern wo die Sozialgerichte Fachkammern und Fachsenate mit Spezialzuständigkeiten geschaffen haben, so daß davon ausgegangen werden kann, daß es sich grundsätzlich um ein schwieriges Rechtsgebiet handelt und jahrelange praktische Erfahrungen zur optimalen Fallbearbeitung erforderlich sind. Für den Laien nur schwer machbar.

Aber diesen Anwalt zu finden, wird zunehmend schwieriger! Aus diesem Grund verlinke ich auf eine aktuelle Mitteilung des DAV:

Berlin (DAV). Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) warnt vor einer dramatischen Versorgungslücke im Sozialrecht: Immer weniger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können Mandate zu gesetzlichen Gebühren übernehmen. Die Folge: Wer sich keine Honorarvereinbarung leisten kann, findet häufig keine anwaltliche Vertretung. Es bleibt der Weg zu Sozialverbänden oder Gewerkschaften, die die Masse der Fälle aber nicht annähernd auffangen können. Die AG Sozialrecht im DAV fordert daher eine Anpassung der Betragsrahmengebühren.

PM 42/25: Zugang zum Recht – im Sozialrecht keine Selbstverständlichkeit mehr – Deutscher Anwaltverein

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